Software für die öffentliche Hand
Anträge per Webformular, PDF oder E-Mail: Vollständigkeit prüfen und Daten ans Fachverfahren übergeben. Genehmigung und Bescheid bleiben bei der Sachbearbeitung.
Drei Brüche im Antragsverfahren
Angaben und Nachweise liegen in der Inbox. Ob der Antrag vollständig ist, prüft jemand von Hand, bevor etwas im Fachverfahren steht.
Was im Webformular steht, wird erneut erfasst. Status und Rückfrage laufen parallel per E-Mail.
Freigabe und Bescheid entstehen in der Sachbearbeitung. Welche Unterlage dazu gehört, ist danach in der Ablage schwer zu finden.
Was wir für ein Antragsverfahren liefern können
Eingang und Vollständigkeit
Webformular oder PDF: Angaben können erfasst und auf fehlende Nachweise geprüft werden. Eine Lücke wird zur Rückfrage, nicht zur Entscheidung.
Übergabe ans Fachverfahren
Vollständige Daten gehen über die vorhandene Schnittstelle ins Fachverfahren. Die Sachbearbeitung arbeitet dort weiter.
Entscheidung bleibt fachlich
Ermessen, Genehmigung und Bescheid bleiben bei der Sachbearbeitung. Software kann danach Status und Ablage nachvollziehbar halten.
Typischer Ablauf
Beispielhafter Ablauf, kein umgesetztes Kundenprojekt.
Antrag von Eingang bis Bescheid
Antrag per Webformular oder PDF, Prüfung auf Vollständigkeit, Übergabe ans Fachverfahren. Rückfragen und unklare Sachverhalte gehen an die Sachbearbeitung. Genehmigung und Bescheid bleiben dort. Status und Ablage können danach nachvollzogen werden.
Mögliche Bausteine für Verwaltungs-Projekte
Ein Technologieangebot für Portale und Schnittstellen, kein Stack aus einem bereits umgesetzten Verfahren.
Formular & Portal
Schnittstelle zum Fachverfahren
Betrieb in der EU
Häufige Fragen der öffentlichen Hand
Wir können in Österreich als Auftragnehmer im Rahmen der Direktvergabe-Schwelle (Stand BVergG) beauftragt werden. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuellen Schwellenwerte mit Ihrem Vergabe-Verantwortlichen.
Ja, über die Schnittstelle, die das Verfahren bereits hat, etwa REST oder SOAP. Das Fachverfahren bleibt das führende System für die Sachbearbeitung.
Angaben und PDFs können aus Webformular oder E-Mail übernommen und über die vorhandene Schnittstelle übergeben werden. Welche Felder das Verfahren annimmt, klären wir an dieser Schnittstelle.
WCAG 2.2 kann als Anforderung umgesetzt und mit Screenreadern geprüft werden. Das ist keine Zertifizierung. Wo Antragsdaten liegen, klären wir am konkreten Verfahren, inklusive EU-Betrieb oder Betrieb bei Ihnen.
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