Discovery-AGB · Stand: 2026

Discovery-AGB — Workshop, Analyse & Prototyp ohne Vorabkosten

Wir starten jedes Projekt mit einer kostenlosen Discovery-Phase. Diese Seite beschreibt, was Sie konkret bekommen, was wir von Ihnen brauchen und wem die Ergebnisse gehören. Eine kompakte fachliche Übersicht — der verbindliche Vertrag wird individuell vor Beauftragung geschlossen.

1. Was diese Seite ist

Diese Seite beschreibt die Rahmenbedingungen unserer kostenlosen Discovery-Phase (Workshop, Domänenanalyse, Prototyp). Sie ersetzt keinen individuellen Vertrag und keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die spätere Entwicklungsleistung. Konkrete Auftragsbedingungen werden im Werkvertrag vor Beauftragung schriftlich festgehalten.

2. Was Monadion in der Discovery-Phase leistet

Wir führen einen oder mehrere Workshops mit Ihnen durch, analysieren Ihre Prozesse, Daten und Schnittstellen, erstellen eine Lösungsskizze und auf Wunsch einen funktionierenden Prototyp. Dabei investieren wir typischerweise bis zu 20 Stunden Engineering ohne Berechnung. Aufwand darüber hinaus stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

3. Was wir von Ihnen brauchen

Aktive Mitwirkung Ihrer Fach- und IT-Verantwortlichen in den Workshops, Zugang zu relevanten Dokumenten, Systemen und Ansprechpartner:innen. Personenbezogene Daten erhalten wir nur in pseudonymisierter Form oder unter NDA. Soweit erforderlich, schließen wir vor Datenzugriff einen NDA und ggf. einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

4. Geistiges Eigentum & Nutzung der Ergebnisse

Die in der Discovery-Phase entstehenden Artefakte (Architekturskizzen, Domänenmodelle, Risiko-Register, Dokumentation) werden Ihnen zur internen Verwendung zur Verfügung gestellt. Der Quellcode des Prototyps verbleibt zunächst bei Monadion und wird Ihnen mit Beauftragung der Entwicklung übertragen oder lizenziert. Vorbestehende Tools, Libraries und Bausteine von Monadion bleiben Eigentum von Monadion.

5. Vertraulichkeit

Wir behandeln alle Informationen, die wir in der Discovery-Phase erhalten, vertraulich. Auf Wunsch schließen wir vor Beginn einen NDA ab. Eine Veröffentlichung von Inhalten, Logos oder Referenzen erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

6. Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir gemäß DSGVO. Datenflüsse, Berechtigungen und Speicherorte werden im Rahmen der Discovery dokumentiert. Standardmäßig nutzen wir EU-Rechenzentren, auf Wunsch On-Premises-Betrieb. Detailregelungen treffen wir in einem Auftragsverarbeitungsvertrag.

7. Was nach der Discovery passiert

Auf Basis von Workshop, Analyse und Prototyp erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot oder ein Sprint-basiertes Angebot. Sie entscheiden frei, ob, mit welchem Scope und mit welchem Anbieter Sie weitergehen. Es gibt keine Kostenfolge aus der Discovery-Phase, sofern wir den vereinbarten Aufwand nicht überschreiten.

8. Gewährleistung & Haftung in der Discovery-Phase

Discovery-Artefakte und Prototypen sind Konzept- und Demonstrations-Materialien, keine produktive Software. Eine Haftung für ihre Verwendung in produktiven Umgebungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die spätere Entwicklungsleistung gelten die im Werkvertrag vereinbarten Gewährleistungs- und Haftungsregelungen.

9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wien.

10. Schlusshinweis

Diese Seite ist eine fachliche Beschreibung unserer Discovery-Praxis und kein abschließendes Vertragsdokument. Verbindliche Regelungen werden in einem individuellen Vertrag (NDA, Auftragsverarbeitungsvertrag, Werkvertrag) vor der jeweiligen Leistung geschlossen. Sprechen Sie uns für ein passendes Vertragspaket gerne direkt an.

Fragen zu unserem Discovery-Modell?

Wir besprechen die individuellen Rahmenbedingungen für Ihr Vorhaben gerne direkt.