Bedingungen Konzeptphase · Stand: 2026

Bedingungen für die Konzeptphase

Bei komplexeren Vorhaben klären wir Anforderungen, Prozesse und Lösungsweg in einer bezahlten Konzeptphase, bevor die Umsetzung startet. Diese Seite beschreibt den typischen Rahmen dafür.

1. Zweck der Konzeptphase

Bei komplexeren Vorhaben kann vor der eigentlichen Umsetzung eine Konzeptphase sinnvoll sein. In dieser Phase konkretisieren wir gemeinsam das Problem, die Anforderungen und den geplanten Lösungsweg. Ziel ist eine belastbare Grundlage für die anschließende Umsetzung. Die Konzeptphase ist eine eigenständig beauftragte und vergütete Leistung. Umfang, Preis und konkrete Ergebnisse werden vor Beginn individuell vereinbart.

2. Leistungsumfang

Je nach vereinbartem Umfang kann die Konzeptphase unter anderem folgende Leistungen enthalten: Analyse des bestehenden Prozesses, Klärung fachlicher Anforderungen, Betrachtung relevanter Daten und Systeme, Identifikation notwendiger Schnittstellen, Definition des geplanten Lösungsumfangs, eine Lösungsskizze bzw. ein Umsetzungskonzept, eine technische Machbarkeitsprüfung, soweit erforderlich, sowie eine Aufwandseinschätzung für die Umsetzung. Falls ausdrücklich vereinbart, können auch technische Versuche oder Prototypen Teil der Konzeptphase sein.

3. Vergütung und Beauftragung

Die Konzeptphase ist kostenpflichtig. Leistungsumfang und Vergütung werden vor Beginn in einem individuellen Angebot bzw. einer Beauftragung festgelegt. Ohne entsprechende Beauftragung beginnt keine Konzeptphase.

4. Abgrenzung zum kostenlosen Analysegespräch

Der Konzeptphase kann ein kostenloses Analysegespräch vorausgehen. Dieses Gespräch dauert etwa 60 Minuten und dient dazu, einen konkreten Prozess grob zu verstehen und festzustellen, ob und welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Das Analysegespräch ist nicht Teil der Konzeptphase und umfasst keine Entwicklungs- oder Implementierungsleistung.

5. Was wir von Ihnen brauchen

Soweit für den vereinbarten Umfang erforderlich: Mitwirkung Ihrer Fach- und IT-Verantwortlichen in den vereinbarten Terminen sowie Zugang zu relevanten Prozessinformationen, Dokumenten, Testdaten und Ansprechpartner:innen. Personenbezogene Daten erhalten wir nur in pseudonymisierter Form oder unter NDA. Soweit erforderlich, schließen wir vor Datenzugriff einen NDA und ggf. einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

6. Ergebnisse & geistiges Eigentum

Die in der Konzeptphase entstehenden Artefakte (Analyseergebnisse, Lösungsskizzen, Architekturskizzen, Dokumentation) werden Ihnen zur internen Verwendung zur Verfügung gestellt. Vorbestehende Tools, Libraries und Bausteine von Monadion bleiben Eigentum von Monadion. Werden technische Versuche oder Prototypen ausdrücklich vereinbart, wird deren Nutzung im jeweiligen Angebot geregelt.

7. Vertraulichkeit

Wir behandeln alle Informationen, die wir in der Konzeptphase erhalten, vertraulich. Auf Wunsch schließen wir vor Beginn einen NDA ab. Eine Veröffentlichung von Inhalten, Logos oder Referenzen erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir gemäß DSGVO. Datenflüsse, Berechtigungen und Speicherorte werden im Rahmen der Konzeptphase dokumentiert. Standardmäßig nutzen wir EU-Rechenzentren, auf Wunsch On-Premises-Betrieb. Detailregelungen treffen wir in einem Auftragsverarbeitungsvertrag.

9. Übergang zur Umsetzung

Nach Abschluss der Konzeptphase kann Monadion auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse ein Angebot für die Umsetzung erstellen. Die Beauftragung der Umsetzung erfolgt separat. Sie entscheiden frei, ob Sie die Umsetzung mit Monadion durchführen möchten. Das konkrete Umsetzungsmodell wird im jeweiligen Angebot festgelegt.

10. Ergebnisse, Gewährleistung & Haftung

Ergebnisse der Konzeptphase dienen der Planung und Vorbereitung einer möglichen Umsetzung. Sie stellen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine produktionsreife Software dar. Eine Haftung für ihre Verwendung in produktiven Umgebungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die spätere Umsetzung gelten die im Werkvertrag vereinbarten Gewährleistungs- und Haftungsregelungen.

11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wien.

12. Schlusshinweis

Diese Seite beschreibt den typischen Rahmen einer Konzeptphase und ist kein abschließendes Vertragsdokument. Verbindlich sind die im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Leistungen und Bedingungen. Verbindliche Regelungen werden in individuellen Verträgen (NDA, Auftragsverarbeitungsvertrag, Werkvertrag) vor der jeweiligen Leistung geschlossen. Sprechen Sie uns für ein passendes Vertragspaket gerne direkt an.

Sie möchten wissen, ob eine Konzeptphase sinnvoll ist?

Starten Sie mit einem kostenlosen Analysegespräch. Gemeinsam klären wir, ob direkt ein Angebot möglich ist oder ob das Vorhaben zuerst genauer ausgearbeitet werden sollte.